Lernen und Arbeiten im 21. Jahrhundert

Fachkongress des ddn-Netzwerks Hamburg zur Digitalisierung der Arbeitswelt

18.06.2020

Rechtsberatung zu Personalpartnerschaften 

Fachanwältin Dr. von Stechow
Rechtsanwältin Dr. Arietta von Stechow teilte ihr Fachwissen und ihre Erfahrungswerte mit den Teilnehmenden.

"Gibt es Musterverträge für die verschiedene Modelle der Personalpartnerschaft", lautete eine der Fragen aus dem Chat des Online-Seminars "Möglichkeiten der Job-Tauschbörse – Rechtliche Beratung zur Personalpartnerschaft" am 17. Juni. Da es diese nicht gibt und jedes Unternehmen für sich den passenden Weg herausfinden muss, profitierten die Teilnehmenden um so mehr von der kostenfreien Rechtsberatung zu diesem Thema im Rahmen der Veranstaltung von "Fachkräfte für Hamburg".

Personalpartnerschaft als Hilfe in der Krise

"Viele unserer Mandanteninnen und Mandaten befinden sich zurzeit Corona-bedingt in sehr ungewöhnlichen Situationen", eröffnet Dr. Arietta von Stechow, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, ihren Vortrag. "Und viele ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen unter Druck, mit Kurzarbeitergeld auskommen zu müssen. Die Personalpartnerschaft kann in dieser Situation eine Erleichterung sein."

 
 
Präsentation zum Download
Die Präsentation von Dr. von Stechow zum Download (PDF).

Die Fachanwältin betont: "Der Einsatz der Mitarbeiter im Rahmen einer Personalpartnerschaft basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit." Bei einer guten Ausarbeitung der Bedingungen biete sie auch beiden Seiten Vorteile. 

Modelle der Personalpartnerschaft

Folgende Modelle der Personalpartnerschaft stellte Dr. Arietta von Stechow den interessierten Unternehmens- und Verbandsvertretern/-innen vor:

  1.  

    Nebentätigkeit
    Hierbei ermöglicht das Unternehmen seinen Beschäftigten eine Nebentätigkeit in einem anderen Unternehmen aufzunehmen. Um beispielsweise zu verhindern, dass die Mitarbeitenden von dem neuen Unternehmen abgeworben werden, empfiehlt sich eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Arbeitgebern. Das Model ist für Arbeitnehmer/-innen besonders angenehm, da das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und lediglich ein zweites hinzukommt. Der Zuverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sondern kommt tatsächlich hinzu – wobei das ursprüngliche Gehalt eine gesetzliche Grenze bildet. 
     

  2. Ruhendes Arbeitsverhältnis:
    Bei diesem Modell wird das Arbeitsverhältnis „ruhend“ gestellt und damit die vertraglichen Hauptleistungspflichten suspendiert. Die Angestellten gehen für diese Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem neuen Unternehmen ein. Wie bei einem Sabbatical oder der Elternzeit bleibt die Betriebszugehörigkeit jedoch bestehen. In einer Kooperationsvereinbarung sollten die Details für Unternehmen, aber auch für den/die Arbeitnehmer/-in geregelt werden.
     
  3. Arbeitnehmerüberlassung:
    Die Arbeitnehmerüberlassung sei gerade seit der Neuregelung 2017 ein sehr geschütztes Instrument der Personalpartnerschaft, ordnete Dr. von Stechow das letzte Modell ein. Wichtige Voraussetzungen seien, dass das Unternehmen nicht die Absicht hat, dauerhaft als Verleiher tätig zu werden und nicht nur zum Zwecke der Überlassung einstellt. Wenn dies gegeben ist, dann dürfen Arbeiternehmer/-innen als Leiharbeitnehmer/-innen bei einem anderen entleihenden Unternehmen tätig werden.


Präzise Kooperationsvereinbarungen

 
Fachanwältin Dr. von Stechow
Im Online-Seminar erläuterte Dr. von Stechow die Rahmenbedingungen und Konsequenzen der Modelle. 

Für eine erfolgreiche Personalpartnerschaft sollten Unternehmen, laut Dr. von Stechow, das Angebot der Job-Tauschbörse nutzen, um Personalüberhang oder Personalangebote einzustellen und so den direkten Kontakt zu passenden Partnerunternehmen zu finden. Dann sollten zunächst die Interessen genau abgeklopft werden. Je ähnlicher sich die Unternehmen sind, desto genauer sollte die aufzusetzende Kooperationsvereinbarung beispielsweise bezüglich des Kündigungsschutzes und der Verschwiegenheit gestaltet werden.

Mitarbeitende von Anfang an einbeziehen

Die Fachanwältin schloss mit einem Erfahrungswert aus ihrer Beratungspraxis zu Personalpartnerschaften: "Um den Mitarbeitenden die Angst vor der Arbeitsaufnahme in einem neuen Unternehmen zu nehmen, haben sich Mitarbeiterveranstaltungen von beiden Unternehmen zusammen bewährt", so Dr. von Stechow. "Dabei können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den neuen Betrieb sowie die neuen Vorgesetzten in lockerer Atmosphäre kennen lernen und Unsicherheiten abbauen."

Die Job-Tauschbörse ist eine Initiative der BASFI

Claudia Hillebrand (BASFI)
Claudia Hillebrand (BASFI) stellte die politische Idee hinter der Job-Tauschbörse vor.
 

Claudia Hillebrand ist Fachreferentin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Die BASFI hat die Job-Tauschbörse initiiert und setzt sie gemeinsam mit dem KWB-Projekt "Fachkräfte für Hamburg" auf www.fachkraefte-fuer-hamburg.de um. Den Ansatz, Arbeitnehmer/-innen möglichst früh in die Überlegungen zur Personalpartnerschaft einzubeziehen, unterstützt sie. "Alle Modelle basieren auf Freiwilligkeit. Es gibt viele Möglichkeiten, die Partnerschaft für Unternehmen und Mitarbeitende attraktiv zu gestalten."

Matching-Plattform für Unternehmen

Zum Ziel, welches die BASFI mit der Job-Tauschbörse verfolgt, erläutert sie: "Die Idee zur Plattform kam mit dem Lockdown. Allein im Mai lagen der Arbeitsagentur Hamburg ca. 23.000 Anzeigen für Kurzarbeit für rund 350.000 Beschäftigte vor. Neben den Unternehmen, die aktuell ihre Mitarbeitenden nicht voll einsetzen können, gibt es nach wie vor Betriebe, die händeringend Arbeitskräfte suchen. Die Plattform soll beide Seiten zusammenbringen und dazu beitragen, Menschen in Arbeit zu halten und sie in dieser Zeit zu unterstützen." 

Dr. Rita Panesar (KWB/Fachkräfte für Hamburg)
Dr. Rita Panesar von "Fachkräfte für Hamburg" moderierte das Online-Seminar.
 

Mehr aktive Unternehmen = Mehr Chancen auf Matching

Das "Fachkräfte für Hamburg"-Team zieht nach dem Online-Seminar ein positives Resümee. "Die rechtliche Beratung durch Frau von Stechow hat sehr viele der Fragen beantwortet, die in den letzten Wochen im Rahmen der Plattform-Pflege an uns herangetragen wurden", so Monika Ehmke aus dem Team. "Ich kann mir gut vorstellen, dass sich nun noch mehr Unternehmen eine Personalpartnerschaft zutrauen und die Chance auf ein Matching zwischen zwei Unternehmen steigt", ergänzt ihre Kollegin Bjeen Alhassan. 

Das Online-Seminar können Sie sich hier noch einmal anschauen:

Kontakt 

Dr. Arietta von Stechow

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heuking Kühn Lüer Wojtek
Telefon: 040 355280-693
a.stechow@heuking.de

 

Claudia Hillebrand

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Referat Fachkräftesicherung und zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik
Telefon: 040 42863-3162
claudia.hillebrand@basfi.hamburg.de

 

Monika Ehmke
Bjeen Alhassan

KWB e. V./Fachkräfte für Hamburg
Tel. 040 334241-333/-338
Monika.ehmke@kwb.de
Bjeen.alhassan@kwb.de