Lernen und Arbeiten im 21. Jahrhundert

Fachkongress des ddn-Netzwerks Hamburg zur Digitalisierung der Arbeitswelt

28.02.2014

Die Rolle des Arbeitszeugnisses auf dem Weg in die Führungsetage

Karrierenetzwerk der Hamburger Karriereschmiede

 

Referentin RAin Diana Nier berichtet
den rund 70 Gästen der
HAMBURGER KARRIERESCHMIEDE
von der Relevanz des Arbeitszeugnisses

In ihrem Impulsvortrag stellte Diana Nier die Bedeutung von Arbeitszeugnissen und ihre Gewichtung für das berufliche Vorankommen vor. Der Anspruch auf ein Zeugnis ist zwar von Seiten der Gesetzgebung geregelt, doch besteht für Arbeitnehmer eine Bringschuld. Frau Nier empfiehlt daher, gleich bei einer Kündigung den schriftlichen Wunsch zu äußern, ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten, das auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar benennt. Dabei sind Fristen wie Verwirkung, Ausschlussfristen und Verjährung zu beachten. Wann ist aber der richtige Zeitpunkt, um ein Zwischenzeugnis zu erbitten? Dies ist in der Regel sinnvoll bei einem Vorgesetztenwechsel, einem Betriebsübergang oder Änderung des Unternehmensgefüges oder bei einer Versetzung inklusive der Übernahme neuer Aufgaben.

 

Dabei ist zu beachten, dass ein Zwischenzeugnis eine Bindungswirkung für ein Endzeugnis besitzt. Der Beschäftigte sollte deshalb darauf achten, dass alle Angaben korrekt sind und auch die Beurteilung der Leistung stimmt.

 

 

Kooperation der HAMBURGER
KARRIERESCHMIEDE mit dem
Magazin BRIGITTE
Wenn das Unternehmen nicht auf die Bitte um ein Zeugnis reagiert, rät Frau Nier nur eines: Hartnäckig bleiben oder einen eigenen Entwurf als Entlastung anzubieten. Auch kann man sich rechtlichen Beistand suchen und diesen androhen bzw. umsetzen.
Zur Zeugnisform nannte die Referentin folgende Punkte: Es sollte auf einem Firmenbriefbogen geschrieben und nicht gefaltet sein. Flecken, Radierungen oder Verbesserungen sind nicht zulässig, ebenso wie Rechtschreib- oder Grammatikfehler oder ein Anschriftenfeld. Ein Zeugnis muss zudem vom direkten Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst unterschrieben werden. Bei unlesbaren Unterschriften ist es hilfreich, den Unterzeichner sowie dessen Position zu vermerken.

 

Häufig ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, was der Arbeitgeber tatsächlich mit dem Zeugnis ausdrückt. So hört sich der Satz: „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“ doch erst einmal sehr gut an. Falsch ist darin aber die Reihenfolge. Korrekt wäre es, erst den Vorgesetzten, dann die Kollegen zu benennen. Die obige umgekehrte Reihenfolge läßt vermuten, dass es Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten gegeben hat.

 

Immer interessanter und stärker gewichtet werden heute Referenz- und Empfehlungsschreiben. Dabei sei natürlich darauf zu achten, dass die genannte Referenz auch infomiert worden ist und ihre Zustimmung dazu gegeben hat. Außerdem sollte man diese Personen nur in besonderen Fällen benennen, da Personaler oder Headhunter gerne einmal Interviews mit den genannten Personen führen – und dies könnte den Mentor schnell überstrapazieren.