Lernen und Arbeiten im 21. Jahrhundert

Fachkongress des ddn-Netzwerks Hamburg zur Digitalisierung der Arbeitswelt

11.04.2019

Brückenteilzeit & Co. – Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen

Fachveranstaltung des Unternehmensverbunds mit Arbeitsrechtsexperte Dr. Artur Kühnel

In seinem Vortrag stellte Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel die rechtlichen Grundlagen des neuen Brückenteilzeitgesetzes vor und verdeutlichte diese mit zahlreichen Beispielen.  Die  Personalverantwortlichen aus Hamburger Unternehmen kamen mit vielen Fragen, brachten Fälle aus der Praxis mit und tauschten ihre Erfahrungen aus.

 

Dr. Kühnel verwies zunächst auf den allgemeinen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG, an dessen Regelungen viele Sachverhalte des neuen Brückenteilzeitgesetzes angelehnt sind. Dies gilt vor allem für die betrieblichen Ablehnungsgründe. Im Verlauf der Gespräche zeigte sich, dass in einigen Unternehmen bereits mehrere Anträge auf Brückenteilzeit eingegangen sind. Im angeregten Austausch mit dem Experten für Arbeitsrecht konnten Unklarheiten beseitigt und mögliche Stolperfallen identifiziert werden. Allerdings sind einige Aspekte des Gesetzes noch nicht ausgereift und werden wohl durch Rechtsprechung konkretisiert werden müssen. Alle waren sich jedoch einig darin, dass flexiblere Arbeitszeitmodelle immer stärker von den Mitarbeitern/-innen nachgefragt werden.

 

 

 Dr. Artur Kühnel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Dr. Kühnel gab die Empfehlung, Brückenteilzeit als solche sorgfältig zu dokumentieren, um als mittelständisches Unternehmen nachweisen zu können, wie viele Mitarbeiter/-innen bereits in Brückenteilzeit sind. Nur so lässt sich eine Ablehnung von Teilzeitarbeit aufgrund der genau definierten Zumutbarkeitsgrenze ggf. belegen. Diese gilt nur für Unternehmen zwischen 46 und 249 Arbeitnehmer/-innen.


Trotz des befürchteten Bürokratieaufwandes erhoffen sich erfahrene Personalverantwortliche von dem Gesetz langfristig eine Vereinheitlichung von Teilzeitforderungen der Mitarbeiter/-innen. Sie sprachen die Empfehlung aus, sich bereits mit dem Thema zu beschäftigen, bevor die ersten Anträge im Unternehmen gestellt werden.

 

Präsentation zum Download

Sie haben die Fachveranstaltung vom Unternehmensverbund leider nicht wahrnehmen können oder möchten die Informationen noch einmal in Ruhe nachlesen? Wir haben die Präsentation mit der freundlichen Genehmigung von Herrn Dr. Kühnel hier für Sie hinterlegt.