Lernen und Arbeiten im 21. Jahrhundert

Fachkongress des ddn-Netzwerks Hamburg zur Digitalisierung der Arbeitswelt

22.03.2016

Wiedereinstieg in oder nach der Elternzeit: gesetzliche Vorgaben und praktische Umsetzung

Rückblick: Worklife-Informationsveranstaltung am 22. März 2016

Ein wichtiger Aspekt bei der Rückkehr aus der Elternzeit sind Kenntnisse über gesetzliche Vorgaben zur Reduzierung der Arbeitszeit. Die wichtigsten Informationen im Überblick vermittelte Ines Hemme-Oels, Fachanwältin für Arbeitsrecht, in der Worklife - Informationsveranstaltung. 

 

Worklife-Informationsveranstaltung am 22. März 2016

Frau Hemme-Oels informierte die Zuhörer/-innen über die gesetzlichen Voraussetzungen zur Reduzierung der Arbeitszeit sowohl in als auch nach der Elternzeit. Hierbei ging sie auf die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen und Ablehnungsgründe von Teilzeitanträgen ein. Bei der praktischen Umsetzung empfiehlt sie eine rechtzeitige Beantragung der Teilzeitarbeit, um Handlungsspielraum für Reaktionen auf die Antwort des Arbeitgebers zu haben. 

Neben dem Thema Teilzeitarbeit erläuterte Frau Hemme-Oels außerdem, was im Falle von Auflösungen des Arbeitsverhältnisses zu beachten sei und gab Hinweise dazu, welche Inhalte im Aufhebungsvertrag enthalten sein müssen, um möglichst eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.


Wichtig sei auf jeden Fall, vor Unterzeichnung von Änderungsverträgen sowie Aufhebungsverträgen die Inhalte in Ruhe zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen). In diesem Zusammenhang wies sie auch auf die Beratungspflicht der verschiedenen Leistungsträger nach § 14 SGB l hin.


Nächste Worklife-Informationsveranstaltung

Thema: Sicher Auftreten! Typ- und Stilberatung für das Bewerbungsgespräch

Termin: Dienstag, 21. Juni 2016, 10:00 bis 11:30 Uhr

 

 

Veranstaltungsort

KWB e. V./ Worklife, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

 

 

Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten, bitte per E-Mail an worklife@kwb.de oder telefonisch unter 040 334241-444.

 

 

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