Teilzeitausbildung jetzt für alle offen

Um die Attraktivität der Berufsausbildung in Deutschland weiter zu steigern, wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anfang des Jahres novelliert. Eine Neuerung betrifft die Öffnung der Teilzeitausbildung für alle Personen in dualer Ausbildung. Konnte sie bisher hauptsächlich aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen in Anspruch genommen werden, muss nun kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden. So können beispielsweise auch Menschen mit Behinderung, Lernbeeinträchtigung oder Sprachdefiziten sowie Auszubildende, die auf eine parallele Erwerbstätigkeit angewiesen sind, davon profitieren. Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein.

Gestaltung der Ausbildung in Teilzeit

Die Teilzeitberufsausbildung wird im neuen Paragraf 7a des BBiG geregelt. Darin ist festgelegt, dass sich die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit auf die gesamte Ausbildungsdauer oder einen begrenzten Zeitraum beziehen kann, aber nicht weniger als 50 Prozent betragen darf. Die Berufsschule besuchen Auszubildende aber weiterhin in Vollzeit. Entsprechend verlängert sich die Dauer der Ausbildung – höchstens allerdings bis zum Eineinhalbfachen der Dauer laut Ausbildungsordnung. Eine Verlängerung darüber hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung kann lediglich auf ausdrücklichen Wunsch der/des Auszubildenden erfolgen. Stellen beiden Parteien einen Antrag auf Verkürzung, kann die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer auch reduzieren. Dazu muss glaubhaft vermittelt werden, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Drei transparente Fortbildungsstufen eingeführt

Um die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung zu stärken und "Bezeichnungswildwuchs" zu beenden, wurden mit der Novellierung des BBiG drei Fortbildungsstufen eingeführt: Berufsspezialist/-in, Berufsbachelor und Berufsmaster. Mit den beiden international verständlichen Bezeichnungen soll auch die Mobilität und Flexibilität der Berufstätigen gefördert werden.
Bei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen (wie Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel) wurde die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer vereinfacht, Prüfungsleistungen besser berücksichtigt und Doppelprüfungen vermieden. In der Novellierung wurden zudem neue Regelungen über eine ausgewogene Mindestvergütung für Auszubildende getroffen.

Vorteile der Teilzeitausbildung für Unternehmen

Durch die Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes ist die Teilzeitausbildung gestärkt worden. Sie ist nicht nur für viele Jugendliche interessant, sondern auch für Unternehmen attraktiv,

  • die in eine familienorientierte Personalpolitik investieren möchten,
  • aufgrund der Altersstruktur der Belegschaft und weniger Bewerbungen von jungen Leuten, einem Fachkräftebedarf entgegensehen,
  • deren betrieblichen Ressourcen für eine Vollzeitausbildung nicht ausreichen,
  • die bisher noch nicht ausbilden, da die Personalkapazität nicht ausreicht beispielsweise, weil die ausbildende Person selbst in Teilzeit arbeitet.

 

ServiceCenter Teilzeitausbildung berät Sie gerne

Individuelle Beratung zu den Chancen und zur Umsetzung von Teilzeitausbildung erhalten Unternehmen und Jugendliche beim ServiceCenter Teilzeitausbildung. Angebote für Arbeitgeber sind:

  • Ansprechpartner bei Fragen rund um die Teilzeitausbildung
  • Vermittlung von engagierten und motivierten jungen Erwachsenen
  • Beratung während des gesamten Vermittlungsprozesses – vom ersten Vorstellungsgespräch bis hin zum Vertragsabschluss
  • Nachhaltige Unterstützung des Bewerbermanagements
  • Kommunikation flexibler Ausbildungsmodelle
  • Krisenintervention zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

 

Das Team des ServiceCenters Teilzeitausbildung ist montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 040 334241-377 erreichbar.

 


 

VIDEO: Die BBiG-Novelle 2020 erklärt. Copyright: BMBF

Bilder und Grafiken: © BMBF

Projekthomepage

Kontakt

Tanja Grohmann
Tel.: 040 334241-371

Christine Robben
Tel.: 040 334241-260

Marie Tuschmann
Tel.: 040 334241-377